länger bleibenAufenthaltserlaubnis
Auch EU-Bürger benötigen bei einem längeren Aufenthalt (ab drei Monaten) in Italien eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno oder auch carta di soggiorno). Diese ist zunächst befristet – bei Studierenden auf zunächst ein Jahr, bei Arbeitnehmern auf zehn Jahre. Sie kann bei Bedarf verlängert werden. Bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis ist eine Gebühr von ca. 10 € zu entrichten. Möchte man länger als sechs Monate in Italien bleiben, muss unter anderem auch nachgewiesen werden, dass man selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann, z.B. durch einen Arbeitsvertrag. Auch Studierende müssen diesen Nachweis erbringen, z.B. durch den Nachweis über ein Stipendium, einen Bafögbescheid oder auch durch eine Erklärung der Eltern. Studenten müssen außerdem eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Man benötigt also folgende Unterlagen: • Gültiger Personalausweis oder Reisepass • Die Stempelmarke im Wert von zurzeit 10,33 € • 4 Passbilder • Nachweis über die Krankenversicherung • Nachweis darüber, dass der finanzielle Unterhalt gesichert ist Weitere Infos findet man unter www.questura.it oder www.poliziadistato.it. Wer noch keine italienischen Sprachkenntnisse mitbringt, kann sich auch auf der Seite der Europäischen Union www.europa.eu.int informieren. Auch die Homepage des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de hält hilfreiche Länderinformationen bereit.
Wer länger als drei Monate in Italien bleiben möchte, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno). Diese bekommt man bei der zuständigen polizeilichen Meldebehörde, der questura. Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, muss man auch den Grund seines Aufenthaltes nachweisen können (Studium, Arbeit, Besuch einer Schule, etc.) und zeigen, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um die Kosten für den Aufenthalt zu tragen. Bei Studierenden reicht eine schriftliche Erklärung der Eltern aus (in italienischer Übersetzung), in der sie versichern, dass sie für den Lebensunterhalt ihres Kindes aufkommen. Auch andere Nachweise (Bafög-Bescheid, Bescheinigung über ein Stipendium, etc.) werden akzeptiert. Bei Studierenden kann es hier ein kleines Problem geben, das aber schnell gelöst werden kann: für die Einschreibung benötigt man die Aufenthaltserlaubnis; um aber die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, braucht man eine Nachweis über die Immatrikulation. Die Lösung: das Studentensekretariat der Hochschule stellt zunächst eine provisorische Immatrikulationsbestätigung aus.
|